Finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind
Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in einer Notlage. Eine Notlage der Frau liegt vor, wenn ihre Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen.
https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bumuki/hilfen-beantragen/wer-kann-hilfe-beantragen
Wir beraten Sie gerne und führen die Antragstellung mit Ihnen durch.
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Anmeldung |
Erforderlich (Link zur Anmeldung)
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Sie können gerne einen Termin per Telefon oder Mail vereinbaren: Telefon: 02271 - 75 93 90 |
Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.
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