• 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre

 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis) begleitet straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren im gesamten Strafverfahren. Dabei steht im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nicht der Strafgedanke, sondern der Erziehungsgedanke stets im Vordergrund.

Die Einleitung eines Strafverfahrens ist für alle Betroffenen mit Unsicherheiten und Konflikten verbunden.

Es gibt viele Fragen:

  • Welche Sanktionen sind zu erwarten?
  • Wird es eine Gerichtsverhandlung geben und wie läuft sie ab?
  • Welche Rechte und Pflichten gibt es?
  • Wann ist man vorbestraft?
  • Wer erfährt von dem Verfahren?
  • Kann es Schwierigkeiten in Schule oder Beruf geben?                                                                                       

Diese und weitere Fragen können wir gemeinsam in einem Beratungsgespräch klären.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis) wird automatisch von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht über Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden informiert und nimmt daraufhin Kontakt zu den Betroffenen auf. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, unabhängig von einer Strafanzeige Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JuHiS aufzunehmen.

 

Aufgaben der JuHiS:

  • Beratung und Begleitung von Jugendlichen und deren Eltern sowie Heranwachsenden während des gesamten Jugendstrafverfahrens.
  • Pädagogische Unterstützungsmaßnahmen, zur Vermeidung der Wiederholung von Straftaten, werden mit den Beteiligten besprochen.
  • Klärung der Notwendigkeit weiterer erzieherischer Hilfen. Bei Bedarf Vermittlung an entsprechende Fachdienste.
  • Mitwirkung bei Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft (Diversionsverfahren), durch Vermittlung geeigneter pädagogischer Maßnahmen.
  • Mitwirkung bei der Gerichtsverhandlung
    • Sie begleitet Jugendliche und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung
    • Sie bringt im Jugendstrafverfahren die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte zur Geltung.
    • Sie nimmt Stellung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit und zur Entwicklungsreife und macht Vorschläge zu den zu ergreifenden erzieherischen Maßnahmen.
  • Vermittlung und Überwachung der durch das Gericht auferlegten erzieherischen Maßnahmen, wie Schadenswiedergutmachung, Sozialdienstauflagen, Täter-Opfer-Ausgleich, sozialer Trainingskurs, Kontakt zur Drogenberatungsstelle u.v.m.
  • Präventionskurse, Verkehrserziehungskurse, erzieherische Gespräche und Betreuungsweisungen werden durch die Mitarbeiter/innen der JuHiS durchgeführt.
  • Mitwirkung in Haftsachen:
    • Teilnahme an Vorführungen und Haftprüfungsterminen
    • Wenn U-Haftvermeidung durchführbar ist, vermittelt sie ggf. in eine geeignete Einrichtung der Jugendhilfe.
  • Die JuHiS hält den Kontakt im Falle einer U-Haft oder Inhaftierung. Sie bietet Unterstützung bei der Haftentlassung und der Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

 

Im Falle einer Verurteilung durch das Gericht oder im Rahmen einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft in einem Diversionsverfahren können dem straffälligen Jugendlichen oder Heranwachsenden Weisungen oder Auflagen auferlegt werden, wie zum Beispiel:

  • Präventionskurs: Dreistündiger Kurs zur Aufarbeitung des Deliktes durch Gruppenarbeit. Geeignet besonders für „Ersttäter“ nach vorläufiger Einstellung gemäß § 45 / 47 Abs. 2 JGG.
  • Arbeitsauflage: Unentgeltliche Ableistung von Sozialdienststunden in einer gemeinnützigen Einrichtung
  • Sozialer Trainingskurs: Gruppenangebot zur Stärkung der sozialen Kompetenz
  • Betreuungsweisung: Intensive Form der Zusammenarbeit mit dem/ der Mitarbeiter/in der JuHiS über einen längeren Zeitraum, meist sechs oder zwölf Monate, bei der gemeinsam Hilfestellungen in schwierigen Lebenssituationen erarbeitet werden sollen und auch gemeinsame Aktivitäten unternommen werden können.
  • Kontaktgespräch: Erzieherische Gespräche mit dem/ der zuständigen Mitarbeiter/in der JuHiS
  • Verkehrskurs: Einmaliger fünfstündiger Kurs in Kooperation mit der Kreispolizeibehörde in Hürth an einem Vormittag, in dem Verkehrsdelikte aufgearbeitet werden.
  • Erlebnispädagogische Maßnahme: Wandern, Eselwandern, Kochen, Backen, Stand-Up-Paddling etc.
  • FreD-Kurs der Drogenberatungsstelle: Der Kurs „Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten“ findet mehrmals im Jahr bei der Drogenberatungsstelle IBS statt. Er besteht aus Intake-Gespräch, zwei Gruppenterminen und Outtake-Gespräch.
  • Anti-Gewalt-Training: Gruppenangebot: Trainingskurs, der aus theoretischen, praktischen und körperlichen Übungen besteht und der Vorbeugung aggressiver Verhaltensweisen im Alltag bzw. deren Abbau dient.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: In einem außergerichtlichen Verfahren soll der hinter einer Straftat steckende Konflikt in einem kommunikativen Prozess zwischen Beschuldigten ("Täter") und Geschädigten ("Opfer") zu einem Ausgleich gebracht werden soll.
  • Schadenswiedergutmachung: Der durch die Straftat entstandene Schaden soll wieder gut gemacht werden, zum Beispiel durch eine Geldleistung.

Weitere Informationen zur Jugendhilfe im Strafverfahren und Ihre Ansprechpersonen finden Sie unter https://www.bergheim.de/familie-soziales/ibz/juhis.php

 

Altersgruppe
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre
Art des Angebots
  • Gruppenangebot
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Sie können Beratungstermine innerhalb der Servicezeiten telefonisch oder persönlich vereinbaren.

IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern
Bergstraße 6
50126 Bergheim

Tel.: 02271 - 89-111
E-Mail: ibz@bergheim.de

Ansprechperson im Sekretariat: Frau Mertens

Inklusion und Barrierefreiheit Räumliche Zugänglichkeit
  • Voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:innen
  • Behindertengerechter Aufzug
  • Behindertengerechtes WC
  • Blindenhund erlaubt
Inhaltliche Zugänglichkeit
  • keine Angabe
Wo
IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern
Bergstraße 6
50126 Bergheim
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Frau Mertens
Tel.: 02271 - 89111
E-Mail: ibz@bergheim.de

Zum Anbieter

Wo

IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern
Bergstraße 6
50126 Bergheim

Wann

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist zu folgenden Servicezeiten erreichbar:

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Servicezeiten möglich.


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern
Name Kontaktperson: Frau Mertens
E-Mail-Adresse: ibz@bergheim.de
Telefon: 02271 - 89111

Angebot von

IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern

Bergstraße 6, 50126 Bergheim

In Kooperation mit

Kreisstadt Bergheim

Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim


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