Kolpingstadt Kerpen - Finanzielle Hilfen Bildungs- und Teilhabepaket

  • altersunabhängig

Mitmachen im Sportverein? Eine Klassenfahrt? Nachhilfe? Mittagessen? 

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Geld vom Jobcenter erhalten, gibt es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) mehr Geld. Der BUT-Antrag wird mit jedem Neu- oder Weiterbewilligungsantrag automatisch gestellt. Sie müssen uns nur sagen, was Ihr Kind braucht.

Die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege können übernommen werden.

Für die Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) wird den leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt. Der Zuschuss für das erste Schulhalbjahr 104 EUR und für das zweite Schulhalbjahr 52 EUR (insgesamt 156 EUR).

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für eine Schülerbeförderung an und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen - auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt.
Der bis zum 31. Juli 2019 zu zahlende Eigenanteil entfällt. Zudem gilt als „nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs“ nun auch eine Schule mit besonderem Profil (zum Beispiel mit sportlichem oder sprachlichem Profil oder Ganztagsschulen).

Leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler können unabhängig einer Versetzungsgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen eine Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.

Für jedes leistungsberechtigte Kind ist ab dem 1. August 2019 das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege ohne zusätzliche Kosten für die Eltern gesichert. 

Leistungsberechtigte Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von 15 EUR zur Verfügung - zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins oder die Gebühren der Musikschule.
Die Leistung wird ab dem 1. August 2019 pauschalisiert erbracht. Ausreichend ist ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivität ergibt.

Die Kontaktmöglichkeiten für das Team Bildung und Teilhabe finden Sie hier

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Wann
Fortlaufend
Wo
Kreisverwaltung Rhein- Erft- Kreis - Der Landrat
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Frau Abels   Tel.: 02271/83 15 122 ( Dienstags- Freitagvormittags)

 

Wenn Sie bereits Leistungen für Ihr Kind vom Jobcenter (SGB II/Hartz IV) erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Geschäftsstelle des Jobcenters Rhein-Erft.

Erhalten Sie für Ihr Kind Sozialhilfe (SGB XII), wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sozialamt im Rathaus Ihrer Kommune.

Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsberechtigte wenden sich bitte an das Amt für Familien, Generationen und Soziales des Rhein-Erft-Kreises.

Zum Anbieter

Wo

Kreisverwaltung Rhein- Erft- Kreis - Der Landrat
Willy-Brandt-Platz 1
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