Grundsicherung
Bei den nach diesem Gesetz zu gewährenden Leistungen handelt es sich um eine eigenständige, sozialhilfeorientierte Grundsicherung, die im Wesentlichen der Sozialhilfe entspricht.
Die Anträge für Personen, die nicht stationär untergebracht sind, können beim Amt 27 für Soziales und Wohnen, Abteilung 27.1, Senioren, Menschen mit Behinderungen und soziale Hilfen gestellt werden. Für Personen die in einem Heim leben, ist der Antrag beim Sozialamt des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim zu stellen. Einen Antrag, sowie das dazugehörige Merkblatt können Sie dort erhalten. Wenn Sie den Antrag nicht selber ausfüllen können, sprechen Sie bitte nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Abteilung 27.1, Senioren, Menschen mit Behinderung und soziale Hilfen vor. Dort wird man gerne gemeinsam mit Ihnen den Antrag ausfüllen.
Weitere Informationen, auch zu den Voraussetzungen, erhalten Sie über folgenden Link:
Grundsicherung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wo
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Kolpingstadt Kerpen - Amt 27 Soziales und Wohnen - Abt. 27.1 Senioren, Menschen mit Behinderungen und soziale Hilfen
Jahnplatz 7c
50171 Kerpen - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Frau Dittrich (Abteilungsleitung)
Tel.: 02237/58 247
E-Mail: ddiettrich@stadt-kerpen.de
Wo
Kolpingstadt Kerpen - Amt 27 Soziales und Wohnen - Abt. 27.1 Senioren, Menschen mit Behinderungen und soziale Hilfen
Jahnplatz 7c
50171 Kerpen