• altersunabhängig

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine vorübergehende finanzielle Hilfe für allein Erziehende.

Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss:

  • das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • das Kind lebt bei nur einem Elternteil, der ledig, geschieden verwitwet oder dauernd getrennt lebt
  • das Kind erhält von dem anderen Elternteil keinen, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt

Zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Kinder ab 12 bis 18 Jahre:

  • kein SGB II Bezug des Kindes oder
  • Hilfebedürftigkeit nach SGB II kann durch Gewährung von Unterhaltsvorschuss vermieden werden oder
  • Alleinerziehender Elternteil verfügt über mtl. Einkommen in Höhe von mindestens 600 € Brutto ohne Kindergeld

  

Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen für:  



2024 Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 230,00 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 301,00 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 395,00 Euro

 
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie hier

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte ausschließlich auf dem Postweg ein. 

  • Gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde Kind
  • Nachweis über Feststellung der Vaterschaft
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • vorhandene Unterhaltstitel
  • Kontoverbindung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Zusätzlich für Kinder ab 12 Jahre

  • aktueller vollständiger Bescheid Jobcenter

Zusätzlich für Kinder über 15 Jahre

  • Schulbescheinigung
  • ggf. Ausbildungsvertrag

Die erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung können Sie als Anlage per E-Mail an uvk@stadt-kerpen.de einreichen

Sollte es Ihnen nichtmöglich sein den Antrag auszudrucken, so bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an uvk@stadt-kerpen.de

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Name, Anschrift , Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse, wenn vorhanden
  • Namen aller betroffenen Kinder mit Geburtsdatum
  • Mitteilung über Leistungsbezug nach SGB II ja /nein

Wir melden uns schnellstmöglich und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.

Wir bitten Sie in allen Fällen ausschließlich um Kontaktaufnahme per E-Mail!
Wir melden uns!
Danke für Ihr Verständnis!

Weitere Beratung und Information erhalten Sie bei den Mitarbeiter/innen der Unterhaltsvorschusskasse.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Tel.: 02237/58 377 oder 02237/58 381 (Mo - Mi 8.30-12.00 Uhr und Do 13.30 -18.30 Uhr)

Für eine Terminvereinbarung schicken Sie bitte eine E-Mail an: uvk@stadt-kerpen.de

Wo

Kolpingstadt Kerpen - Verwaltungsdienst Abt.23.2
Jahnplatz 1
50171 Kerpen


Angebot von

Kolpingstadt Kerpen - Finanzielle Hilfen


nach oben>