• vor der Geburt

 

 

Zuständig für das Elterngeld ist die Kreisverwaltung, wenn der Wohnort des Kindes im Rhein-Erft-Kreis liegt.

Für Geburten ab dem 01.09.2021 ändert sich die Zuständigkeit nicht, wenn sich nach Antragstellung der Wohnsitz ändert.

Ausführliche und immer aktuelle Informationen zum Thema "Elterngeld / ElterngeldPlus" erhalten Sie beim Bundesministerium unter folgendem Link:

Elterngeld | Familienportal des Bundes

Altersgruppe
  • vor der Geburt
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich (Link zur Anmeldung)
Wo
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis/ Amt für Familien, Generationen und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Abt 50/3

Amt für Familien, Generationen und Soziales

Tel.: 02271/83 450 38

Zum Anbieter

Wo

Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis/ Amt für Familien, Generationen und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Angebot von

Kolpingstadt Kerpen - Finanzielle Hilfen


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