Elterngeld
Zuständig für das Elterngeld ist die Kreisverwaltung, wenn der Wohnort des Kindes im Rhein-Erft-Kreis liegt.
Für Geburten ab dem 01.09.2021 ändert sich die Zuständigkeit nicht, wenn sich nach Antragstellung der Wohnsitz ändert.
Ausführliche und immer aktuelle Informationen zum Thema "Elterngeld / ElterngeldPlus" erhalten Sie beim Bundesministerium unter folgendem Link:
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich (Link zur Anmeldung) |
- Wo
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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis/ Amt für Familien, Generationen und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Abt 50/3
Amt für Familien, Generationen und Soziales
Tel.: 02271/83 450 38
Wo
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis/ Amt für Familien, Generationen und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim