Beistandschaften und Beurkundungen
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmung durch die Mutter, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen (Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind).
Wir beurkunden kostenfrei eine Vielzahl an Dokumenten rund um Kindesunterhalt und Vaterschaft. U.a. sind dies:
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Wir beraten Sie insbesondere in allen rechtlichen Fragen, wenn Sie als nicht miteinander verheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten.
Wir beurkunden Erklärungen über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts und bescheinigen dem allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge oder gerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
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| Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Die Zuständigkeiten der jeweiligen Sachbearbeiter/innen sind nach Buchstaben geordnet. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. |
| Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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Amt für Kinder, Jugend und Familie der Kolpingstadt Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen - Kontakt
Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter/innen finden Sie über folgenden Link auf der Webseite.
Wo
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Kolpingstadt Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Durchführende Organisation
| Name der durchführenden Organisation: | Amt für Kinder, Jugend und Familie der Kolpingstadt Kerpen |
|---|---|
| Name Kontaktperson: | Frau Kretschmann ( Amtsleitung ) |
| E-Mail-Adresse: | mkretschmann@stadt-kerpen.de |
| Telefon: | 02237 / 58 512 |
Angebot von
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Kolpingstadt Kerpen
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen

