Fallmanagement zur Teilhabeförderung

Der LVR ist ab 2020 auch für zahlreiche Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig, die Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung betreffen. Dazu zählen erstmals alle heilpädagogischen Leistungen, die in Einrichtungen bis zum Schuleintritt erbracht werden.
Kinder mit (drohender) Behinderung sollten möglichst früh und individuell gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen bis zur Einschulung unterschiedliche Eingliederungshilfeleistungen infrage.
Dolmetscher werden auf Wunsch gestellt.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Nehmen sie bitte perE-Mail oder Telefon Kontakt auf Kontaktdaten siehe Liste Anprechpartner. |
Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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Landschaftsverband Rheinland - Fallmanagement zur Teilhabeförderung Bonn
Friedrich-Breuer-Straße 112
53225 Bonn - Kosten
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Ansprechperson siehe in Liste der Ansprechpartner.
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