Mutterschaftsgeld
Berufstätige werdende und junge Mütter erhalten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld.
Dieses wird abhängig vom Krankenversicherungstatus entweder von ihrer Krankenkasse, bei der sie versichrt sind, oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung gezahlt.
Das Mutterschaftsgeld dient der Sicherung des Einkommens der werdenden und jungen Mutter. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Bitte wenden Sie sich für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes
a) wenn Sie selbst gesetzlich versichert und berufstätig sind an Ihre Krankenkasse oder
b) wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert oder privatversichert und berufstätig sind an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Weitere Informationen des Bundesamtes für Soziale Sicherung
Allgemeine Informationen zum Mutterschaftsgeld und weiteren Leistungen für Familien finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren. Frauen und Jugend.
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