Unterhaltsvorschuss
Wenn ein Elternteil alleinerziehend ist und vom anderen Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhält, hat das Kind Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss.
Das bedeutet, dass die Stadt dem alleinerziehenden Elternteil ersatzweise eine Unterstützung zahlt und prüft, ob sie dieses Geld von dem Elternteil zurückfordert, das nicht gezahlt hat.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wo
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Jugendamt Mettmann
Neanderstraße 85
40822 Mettmann - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Sabine Affüpper 0 21 04/ 980-446
Pelle Köpke 0 21 04/ 980-479
Jasmin Märtens 0 21 04/ 980-484
Wo
Jugendamt Mettmann
Neanderstraße 85
40822 Mettmann
Wann
Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.30 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jugendamt Mettmann |
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Name Kontaktperson: | Sabine Affüpper, Pelle Köppke, Jasmin Märtens |
E-Mail-Adresse: | sabine.affuepper@mettmann.de |
Telefon: | 0 21 04/ 980-446 -479 -484 |
Angebot von
Jugendamt Mettmann
Neanderstraße 85, 40822 Mettmann
In Kooperation mit
Stadt Mettmann
Neanderstraße 85, 40822 Mettmann