Beistandschaft
Ein Angebot des Jugendamtes für
- werdende Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind,
- Elternteile, bei denen das Kind lebt,
- junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Beratung und Unterstützung können zu folgenden Themen kostenfrei in Anspruch genommen werden:
- Vaterschaft,
- gemeinsame elterliche Sorge,
- Unterhalt,
- Beurkundungen.
Hinweis: Nicht miteinander verheiratete Eltern können die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame elterliche Sorge bereits vor der Geburt des Kindes beurkunden lassen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wo
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Stadt Mettmann
Neanderstraße 85
40822 Mettmann - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Doris Bachhausen-Leiß 0 21 04/ 980-447
Ariane Berbig 0 21 04/ 980-448
Wo
Stadt Mettmann
Neanderstraße 85
40822 Mettmann
Wann
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr;
Nachmittags nach Vereinbarung
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jugendamt Mettmann |
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Name Kontaktperson: | Doris Bachhausen-Leiß, Ariane Berbig |
E-Mail-Adresse: | beistandschaft@mettmann.de |
Telefon: | 0 21 04/ 980-447 oder -448 |
Angebot von
Jugendamt Mettmann
Neanderstraße 85, 40822 Mettmann
In Kooperation mit
Stadt Mettmann
Neanderstraße 85, 40822 Mettmann