Kreis Steinfurt Beistandschaft

  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre

Eine Beistandschaft kann grundsätzlich jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind alleine zusteht.
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann dies darüber hinaus auch der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Es genügt ein schriftlicher Antrag. Dieser kann jederzeit schriftlich beendet werden.

 

Aufgaben des Beistandes

  • Feststellung der Vaterschaft durch freiwillige Anerkennung mittels Beurkundung beim Jugendamt, Standesamt oder Notar oder gerichtliche Feststellung vor dem Familiengericht
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Einkommensüberprüfung des Unterhaltspflichtigen, Berechnung der Höhe des Unterhalts, Schaffung eines Unterhaltstitels

Beratungsangebot

Auch wenn keine Beistandschaft eingerichtet werden soll, können folgende Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden:

  • Unterstützung von Müttern bei der Vaterschaftsfeststellung
  • Beratung von nicht miteinander verheirateten Eltern, zur Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Geburt
  • Unterstützung von alleinerziehenden Müttern und Vätern bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen

Beurkundungen
Zur Sicherung der Rechte des Kindes und zur Vermeidung von Prozessen können u.a. folgende Beurkundungen vorgenommen werden:

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
  • Erklärung der Eltern, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen

Altersgruppe
  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch

Wo

Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Kreis Steinfurt
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02551 69 2305

Angebot von

Kreis Steinfurt

Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt


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