Eingliederungshilfe (gem. § 35a SGB VIII)
Rehabilitationsmaßnahmen der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von jungen Menschen mit seelischer Behinderung fördern. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und im Wesentlichen an zwei Voraussetzungen gebunden: Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das entsprechende Lebensalter typischen Zustand, die länger als 6 Monate andauert (Feststellung durch einen Facharzt oder Therapeuten) und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstberatungsgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Stadt Dülmen, Jugendamt
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Die für Sie zuständige sozialpädagogischen Fachkräfte stehen für eine telefonische oder persönliche Beratung zur Verfügung. Gerne vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Himmelberg, Frau Wessolleck oder Frau Scherder.
Wo
Stadt Dülmen, Jugendamt
Coesfelder Straße 36
48249 Dülmen
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Dülmen, Jugendamt |
---|---|
Name Kontaktperson: | Martin Gies |
E-Mail-Adresse: | m.gies@duelmen.de |
Telefon: | 02594 12-514 |
Angebot von
Stadt Dülmen, Jugendamt
Coesfelder Straße 36, 48249 Dülmen
In Kooperation mit
Stadt Dülmen
Markt 1 - 3, 48249 Dülmen