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Kinderzuschlag

 

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Der Kinderzuschlag trägt zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien im Niedrigeinkommensbereich bei. Wie viel Geld Sie als Familie tatsächlich erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen, dem Ihres Partners und Ihrer Kinder ab.

 

Zusätzliche Vorteile des Kinderzuschlags

Auch wenn nur ein kleiner Kinderzuschlag gezahlt wird, besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und Sie müssen keine KiTa-Gebühren zahlen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen kommunalen Stelle. Informationen zur Befreiung von den KiTa-Gebühren erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.

Noch ein Tipp: Eventuell haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Wohngeld. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer zuständigen Wohngeldstelle.

 

Hier erhalten Sie weitere wichtige Informationen zum Kinderzuschlag:

Anspruch, Höhe, Dauer

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag setzt unter anderem voraus, dass die Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft vermieden wird. Das bedeutet, dass der Kinderzuschlag nur dann bewilligt werden kann, wenn durch seine Gewährung kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Darüber hinaus wurde zum 01. Januar 2020 ein erweiterter Zugang eingeführt. Er eröffnet auch Familien, denen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und ggfs. dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden, den Zugang zum Kinderzuschlag.

 

Mit dem KiZ-Lotsen können Sie schnell und einfach feststellen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Der KiZ-Lotse ist eine interaktive Berechnungshilfe. Mit wenigen Eingaben wird die persönliche Situation abgefragt und ein Ergebnis angezeigt. Der KiZ-Lotse ist unter www.familienkasse.de und www.berufe.tv/kiz-lotse verfügbar.

 

Als neuen Kommunikationskanal bietet die Familienkasse die Möglichkeit der Videoberatung zu Fragen rund um den Kinderzuschlag an. So sprechen Sie von zu Hause direkt über Ihre Webcam mit einer Beratungsfachkraft der Familienkasse. Um die Videoberatung zu nutzen, muss ein Termin unter der Telefonnummer 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) oder bei der zuständigen Familienkasse vor Ort vereinbart werden.

 

Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.

 

Haben Sie noch Fragen?

Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.

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Internet: www.familienkasse.de

Telefon (gebührenfrei): 0800 4 555530

 

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

0800 4 555530

Wo

Agentur für Arbeit Meschede-Soest
Heinsbergplatz 6
59494 Soest


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Agentur für Arbeit Meschede-Soest
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E-Mail-Adresse: Meschede-Soest@arbeitsagentur.de
Telefon: 02921 106 200

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