Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:
Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen |
Downloads
Informationsdokumente zum Download
Link öffnet PDF in neuem Fenster bzw. im Acrobat Reader Kindergeld.docx
Wo
Familienkasse NRW West
Philadelphiastraße 2
47799 Krefeld
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Familienkasse NRW West |
---|---|
Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West@arbeitsagentur.de |
Telefon: | 0800 4 5555-30 |
Angebot von
Familienkasse NRW West
Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld
In Kooperation mit
Bundesagentur für Arbeit
,