• altersunabhängig

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.

 

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:

Anspruch, Höhe, Dauer

Merkblatt Kindergeld

Kindergeld ab 18 Jahren

 

Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch

Wo

Familienkasse NRW West
Philadelphiastraße 2
47799 Krefeld


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Familienkasse NRW West
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4 5555-30

Angebot von

Familienkasse NRW West

Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld

In Kooperation mit

Bundesagentur für Arbeit

,


nach oben>