Kindergeld
andere Angebotsart
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:
Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.

Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien, Weitere Angebote, Weitere Angebote
Link zum Angebot
Alter des Kindes
altersunabhängig
Informationsdokumente zum Download
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Wo?
Familienkasse NRW West
Philadelphiastraße 2
47799 Krefeld
47799 Krefeld
Durchführende Organisation
Familienkasse NRW West
Philadelphiastraße 2
47799 Krefeld
47799 Krefeld