Familienkasse Nordrhein-Westfalen Kindergeld, Kinderzuschlag

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Kinderzuschlag

 

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Der Kinderzuschlag trägt zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien im Niedrigeinkommensbereich bei. Wie viel Geld Sie als Familie tatsächlich erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen, dem Ihres Partners und Ihrer Kinder ab.

 

Zusätzliche Vorteile des Kinderzuschlags

Auch wenn nur ein kleiner Kinderzuschlag gezahlt wird, besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und Sie müssen keine KiTa-Gebühren zahlen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen kommunalen Stelle. Informationen zur Befreiung von den KiTa-Gebühren erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.

Noch ein Tipp: Eventuell haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Wohngeld. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer zuständigen Wohngeldstelle.

 

Hier erhalten Sie weitere wichtige Informationen zum Kinderzuschlag:

Anspruch, Höhe, Dauer

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag setzt unter anderem voraus, dass die Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft vermieden wird. Das bedeutet, dass der Kinderzuschlag nur dann bewilligt werden kann, wenn durch seine Gewährung kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Darüber hinaus wurde zum 01. Januar 2020 ein erweiterter Zugang eingeführt. Er eröffnet auch Familien, denen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und ggfs. dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden, den Zugang zum Kinderzuschlag.

 

Mit dem KiZ-Lotsen können Sie schnell und einfach feststellen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Der KiZ-Lotse ist eine interaktive Berechnungshilfe. Mit wenigen Eingaben wird die persönliche Situation abgefragt und ein Ergebnis angezeigt. Der KiZ-Lotse ist unter www.familienkasse.de und www.berufe.tv/kiz-lotse verfügbar.

 

Als neuen Kommunikationskanal bietet die Familienkasse die Möglichkeit der Videoberatung zu Fragen rund um den Kinderzuschlag an. So sprechen Sie von zu Hause direkt über Ihre Webcam mit einer Beratungsfachkraft der Familienkasse. Um die Videoberatung zu nutzen, muss ein Termin unter der Telefonnummer 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) oder bei der zuständigen Familienkasse vor Ort vereinbart werden.

 

Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.

 

Haben Sie noch Fragen?

Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.

Ihre Familienkassen in Nordrhein-Westfalen
 

Internet: www.familienkasse.de

Telefon (gebührenfrei): 0800 4 555530

 

 

 









 

 

 

 

Kindergeld

 

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.

 

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:

Anspruch, Höhe, Dauer

Merkblatt Kindergeld

Kindergeld ab 18 Jahren

 

Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.

Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B. bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber. Wie Sie Ihre Familienkasse informieren, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet.

 

Infos zu speziellen Ansprüchen:

Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland

 

Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln.

Kindergeld für Kinder mit Behinderung

 

Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Auszahlung an andere Personen

 

Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss

 

Haben Sie noch Fragen?

Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.

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