Kindergeld
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen:
Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.
Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B. bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber. Wie Sie Ihre Familienkasse informieren, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet.
Infos zu speziellen Ansprüchen:
Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland
Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln.
Kindergeld für Kinder mit Behinderung
Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Auszahlung an andere Personen
Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss
Haben Sie noch Fragen?
Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.
Ihre Familienkassen in Nordrhein-Westfalen
Internet: www.familienkasse.de
Telefon (gebührenfrei): 0800 4 555530
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
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Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B. bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber. Wie Sie Ihre Familienkasse informieren, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet.
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Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland
Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln.
Kindergeld für Kinder mit Behinderung
Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Auszahlung an andere Personen
Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss
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Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
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Beziehen Sie bereits Kindergeld? Informieren Sie die Familienkasse, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert. Wenn Ihr Kind z.B. bald eine Ausbildung beendet, informieren Sie die Familienkasse am besten frühzeitig darüber. Wie Sie Ihre Familienkasse informieren, wenn Ihr Kind seine Ausbildung beendet.
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Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland
Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln.
Kindergeld für Kinder mit Behinderung
Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Auszahlung an andere Personen
Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss
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Kindergeld
Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
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Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss
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Art des Angebots | |
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Wo
Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frühe Hilfen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frühe Hilfen |
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Name Kontaktperson: | Rebecca Hock |
E-Mail-Adresse: | rebecca.hock@staedteregion-aachen.de |
Telefon: | 0241/5198 2142 |
Angebot von
Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frühe Hilfen
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In Kooperation mit
StädteRegion Aachen
Zollernstr.10, 52070 Aachen