Rückbildungsgymnastik
Bei der Rückbildungsgymnastik geht es um die Stärkung der, durch die Schwangerschaft und Geburt beanspruchten, Muskulatur des Beckenbodens und des Bauches. Sechs bis acht Wochen nach der Geburt (je nach Verlauf) kann mit der Rückbildungsgymnastik begonnen werden.
Die Kosten, excl. Raumgebühr, werden von der Krankenkasse übernommen. Wird ein Termin nicht wahrgenommen, müssen die Kosten für diesen Termin selbst getragen werden.
Für die Abrechnung mit der Krankenkasse müssen Sie bei den Kursen von Beate Sagemüller und Franziska Oberschelp das hinterlegte pdf-Dokument ausfüllen und beim ersten Termin abgeben. Für die Kurse bei Katja Schöler melden Sie sich bitte zusätzlich auf der Webseite der Hebamme an:
www.hebammerei-verl.de
BITTE BEACHTEN SIE, dass es jederzeit, je nach Verlauf der CORONA-Pandemie, zu Einschränkungen im Kursbetrieb kommen kann. Termine dieses Kurses, die nicht im Haus stattfinden dürfen, werden online durchgeführt.
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Anmeldung erfolderlich auf unserer Homepage |
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Droste Haus
Schillingsweg 11
33415 Verl - Kontakt
Hebammen: Franziska Oberschelp und Beate Sagemüller
Wo
Droste Haus
Schillingsweg 11
33415 Verl
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Droste Haus |
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Name Kontaktperson: | Tanja Butterweck |
E-Mail-Adresse: | info@droste-haus.de |
Telefon: | +49 (0) 52 46 / 29 73 |
Angebot von
Droste Haus
Schillingsweg 11, 33415 Verl