Stadt Soest, Kindeswohlgefährdung/Kinderschutz
Das Jugendamt (hier konkret der Allgemeine Soziale Dienst) nimmt gem. § 8a SGB VIII den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung aktiv wahr, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen. Das Gefährdungsrisiko wird im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte nach einem standardisierten Vorgehen abgeschätzt. Es wird immer zeitnah ein persönlicher Eindruck vom Kind und seinem persönlichen Umfeld gewonnen.
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| Hausbesuch | möglich |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
Am Vreithof 8
59494 Soest - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Hausbesuch
- möglich
- Kontakt
Die Ansprechpersonen können unter dem link eingesehen werden.
Wo
Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
Am Vreithof 8
59494 Soest
Wann
Meldung einer Kindeswohlgefährdung:
Die Mitarbeiter*innen des ASD der Stadt Soest erreichen Sie wie folgt:
Montag-Mittwoch in der Zeit von 08:30-16:00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 08:30-17:30 Uhr und freitags 08:30-12:30 unter den jeweiligen Telefonnummern oder aber bei akuter Kindeswohlgefährdung unter der Handynummer 01607545696.
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte in Fällen akuter Kindeswohlgefährdung an die Polizedienststelle Soest (02921 91000).
Durchführende Organisation
| Name der durchführenden Organisation: | Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales |
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| Name Kontaktperson: | |
| E-Mail-Adresse: | post@soest.de |
| Telefon: | 02921 103-0 |
Angebot von
Stadt Soest - Fachbereich Jugend und Soziales
Am Vreithof 8, 59494 Soest

