Kreisjugendamt Soest - Beratung zur Elternzeit / Elterngeld
Beratung zur Elternzeit
Die Elterngeldstelle informiert Eltern im Kreis Soest über Ansprüche auf Elternzeit. Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis.
Statt wie bisher 12 Monate können sie nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beanspruchen. Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
Die Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Elternzeit ist beim Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit gestellt sein. Die Antragsfrist für die Elternzeit ab dem dritten Lebensjahr beträgt 13 Wochen.
Während der Elternzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung.
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Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Telefonische Terminabsprache notwendig |
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Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Holger Scholz
Wo
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie |
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Name Kontaktperson: | Holger Scholz |
E-Mail-Adresse: | holger.scholz@kreis-soest.de |
Telefon: | 02921 30 2058 |
Angebot von
Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
In Kooperation mit
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest