Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie Kreisjugendamt Soest - Beratung zur Elternzeit / Elterngeld

  • altersunabhängig

Beratung zur Elternzeit
Die Elterngeldstelle informiert Eltern im Kreis Soest über Ansprüche auf Elternzeit. Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis.

Statt wie bisher 12 Monate können sie nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beanspruchen. Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Die Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Elternzeit ist beim Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit gestellt sein. Die Antragsfrist für die Elternzeit ab dem dritten Lebensjahr beträgt 13 Wochen.

Während der Elternzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Telefonische Terminabsprache notwendig

Wann
Fortlaufend
Wo
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Holger Scholz

Zum Anbieter

Wo

Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie
Name Kontaktperson: Holger Scholz
E-Mail-Adresse: holger.scholz@kreis-soest.de
Telefon: 02921 30 2058

Angebot von

Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie

Hoher Weg 1-3, 59494 Soest

In Kooperation mit

Kreis Soest

Hoher Weg 1-3, 59494 Soest


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