Regionaler Sozialer Dienst
Hilfe zur Erziehung
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Der Regionale Sozialdienst (RSD) der Abteilung Jugend und Familie gewährt Hilfen zur Erziehung und prüft, ob es einen erzieherischen Bedarf gibt.
Erziehungsberatung ist für jedermann frei zugänglich. Hilfen zur Erziehung sind dagegen Hilfen, die eng mit dem Jugendamt abgestimmt und nur auf Antrag erhältlich sind. Bei Hilfen zur Erziehung muss außerdem ein erzieherischer Bedarf in der Familie vorliegen, der in einer sozialpädagogischen Diagnosephase festgestellt wird.
Wenn Eltern die Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigen können, informiert der RSD über die verschiedenen und differenzierten Angebote innerhalb oder außerhalb der eigenen Familie. Der RSD fördert hierbei die Entwicklung junger Menschen durch Planung, Vermittlung und Gewährung individueller und passgenauer Hilfen zur Erziehung, zum Beispiel durch Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, durch die Unterstützung von Pflegefamilien oder Heimerziehung.
Damit Hilfe gewährt wird, muss kein schuldhaftes Versagen der Eltern vorliegen. Häufig sind es die Lebensbedingungen der Familie oder auch belastende Lebensereignisse, die den Bedarf begründen.
Altersgruppe | |
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Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Terminvereinbarung telefonisch erforderlich |
- Wo
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Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie
Hoher Weg 1-3
59494 Soest - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Je nach Ort unterschiedliche Ansprechpartner*innen
Wo
Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Wann
Montag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie |
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Name Kontaktperson: | Thorsten Bogen |
E-Mail-Adresse: | thorsten.bogen@kreis-soest.de |
Telefon: | 02921- 30 3876 |
Angebot von
Kreis Soest Abteilung Jugend und Familie
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
In Kooperation mit
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest