Mittagessen und Klassenfahrten für benachteiligte Kinder / Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 tritt ein überarbeiteter, entbürokratisierter und erweiterter Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Kraft. Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung können auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft werden. Außerdem wird die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung nun mit einem Pauschalbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Bedürftigkeit liegt in der Regel vor, wenn...
...kein Leistungsanspruch nach den entsprechenden Rechtsvorschriften für Bildung und Teilhabe (Wohngeld/Jobcenter) besteht, die Familie des Kindes / des Jugendlichen aber nur über Mittel in einem vergleichbaren Umfang verfügt.
Maßstab für die Bedürftigkeit ist der existenzsichernde Bedarf nach SGB II / SGB XII zuzüglich eines 20%igen Aufschlags.
Antragsverfahren
Für die Gewährung einer Zuwendung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung bzw. für Klassenfahrten ist für jedes Kind / jeden Jugendlichen ein Antrag bei der Stadt Gummersbach (Wohnsitz des Kindes / der bzw. des Jugendlichen) zu stellen (einschließlich Bestätigung der Einrichtung über den Besuch und die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung / der Klassenfahrt).
Antrag:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_1_antrag.pdf
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Sachbearbeiterin: Frau Schönig
Tel.: 02261/ 87 - 2503 Mail: fabienne.schoenig@gummersbach.de
Erdgeschoss
Link:
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Gummersbach |
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Name Kontaktperson: | Thomas Schulte |
E-Mail-Adresse: | thomas.schulte@gummersbach.de |
Telefon: | 02261/87-1216 |
Angebot von
Stadt Gummersbach
Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach
In Kooperation mit
Stadt Gummersbach
Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach