Kreis Euskirchen Informationen zum Unterhaltsvorschuss (UVG)

  • altersunabhängig

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)? Ein Kind hat Anspruch auf die Unterhaltsleistungen wenn,

  • Es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Es im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwittwet oder geschieden ist, von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt (auch bei mindestens 6 Monaten andauernder Anstaltungsunterbringung, z.B. Haftanstalt, Krankenhaus,...)
  • Es nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil, oder falls dieser verstorben ist, Waisenbezüge erhält 

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich

Wo

Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Kreis Euskirchen
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02251 -15 -978/-651

Angebot von

Kreis Euskirchen

Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen

In Kooperation mit

Kreis Euskirchen

Jülicher Ring, 32, 53879 Euskirchen


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