Kindergeld und Kinderzuschlag
Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. Zu beantragen ist das Kindergeld bei der örtlichen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Kinderzuschlag
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen (für Elternpaare 900€, für Alleinerziehende 600€) und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder.
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Familienkasse Brühl
Ubierstraße 7-11
50321 Brühl
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Name der durchführenden Organisation: | Familienkasse Brühl |
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