Jugendamt Stadt Pulheim Hilfe zur Erziehung

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre
  • altersunabhängig

Hilfe zur Erziehung ist Hilfe zur Selbsthilfe!
Sie werden darin unterstützt, Ihre familiäre Situation eigenständig zu verbessern. 
Welche erzieherischen Hilfen gibt es?
- ambulante Hilfen (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe, Einzelfallhilfe, Kinder- Jugend- und Familienberatung, aufsuchende Familientherapie)
-  teil- und vollstationäre Hilfen (z.B. Unterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe, in Pflegefamilien, 5-Tagesgruppe)
Sonstiges:
- Hilfe für junge Volljährige (18 – 21 Jahre)
- Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung

Der Weg zur Hilfe – 10 Schritte zu Ihrem Ziel

1.           Kontaktaufnahme
Wenn Sie bemerken, dass Sie oder Ihre Kinder Hilfe benötigen oder Sie gerade vor familiären Problemen stehen: Nehmen Sie Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst auf. 

2.        Erstgespräch    
Das Falleingangsmanagement verteilt Ihren Fall im Team. Die zuständige Fachkraft wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und bei einem ersten Gespräch einen Einblick in Ihre Situation bekommen.
 
3.         Sozialpädagogische Diagnostik
Mehrere Gespräche werden mit allen Beteiligten geführt. Mit Ihrer Zustimmung kann auch Kontakt mit Ärzten oder anderen Institutionen aufgenommen werden. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Hierdurch werden einzelne Puzzleteile zusammengetragen. Die Fachkraft erhält am Ende der Phase ein vollständiges Bild Ihrer Situation. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. 

4.        Fachgespräch
Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes beraten gemeinsam Ihren Fall und versuchen eine geeignete und notwendige Hilfe für Sie zu finden. Ihre Wünsche fließen hier mit ein. 

5.        Antrag
Nun wird der formale Antrag auf Hilfen zur Erziehung von Ihnen, als sorgeberechtigte Eltern, gestellt.  

6.        Trägersuche
Damit genau die passende Person oder Einrichtung für Ihr Kind und Ihre Familie gefunden wird, werden verschiedene Träger der Jugendhilfe angefragt. Höchste Priorität hat, dass die Chemie zwischen den Akteuren passt und für alle ein angenehmes Arbeiten möglich ist. 

7.        Kontraktgespräch
Ein Gespräch mit dem Träger und dessen Fachkräften findet erstmals gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt statt um die Hilfe zu planen und die ersten Ziele festzulegen. Hier haben Sie die Chance alle Akteure kennenzulernen und Ihre Geschichte zu erzählen. Anschließend gehen Sie in die pädagogische Arbeit mit dem Träger. 

8.        Hilfeplangespräch
Nach acht bis zwölf Wochen findet das erste Hilfeplangespräch statt. Auch hier sind alle Akteure vereint. Die vorab vereinbarten Ziele werden überprüft und gegebenenfalls an die Situation und Bedürfnisse der Familie angepasst. 

9.        Hilfeplanverfahren
Zweimal im Jahr wird gemeinsam mit Ihnen ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt und dem Träger stattfinden um die Ziele zu überprüfen und gegebenenfalls neue festzulegen. Die Hilfe wird hier also immer wieder neu geplant. Wichtig ist, dass der Weg gemeinsam bestimmt wird. 

10.        Abschluss
Wenn Sie als Familie Ihre Ziele erreicht haben und keine neuen Ziele festgelegt werden, bei denen Sie Unterstützung brauchen, so wird die Hilfe zur Erziehung erfolgreich beendet. 

Was brauchen Sie noch?
Zum schriftlichen Antrag auf Hilfen zur Erziehung benötigt das Jugendamt noch folgende Unterlagen:

-    Eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
-    Eine Sorgerechtserklärung, sollten Sie bei der Geburt des gemeinsamen Kindes nicht verheiratet gewesen sein
oder
-    Eine Negativauskunft, welche bescheinigt, dass Sie alleine sorgeberechtigt sind. Diese erhalten Sie bei dem Jugendamt der Geburtsstadt Ihres Kindes.

Wie werden Sie einbezogen?
Allen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist ein transparenter Austausch mit Ihnen sehr wichtig. Sie und die Kinder planen die Hilfe stets mit, denn nur Sie wissen, welche Bedürfnisse Sie haben und welche Ziele Sie erreichen wollen. Ohne Ihre Mitwirkung läuft nichts.

Kostet Sie das etwas?
Bei ambulanten Hilfen werden keine Kostenbeiträge erhoben. Teilstationäre und stationäre Hilfen sind kostenpflichtig.  Informationen darüber können Sie gerne erfragen. 

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Telefinisch unter 02238 - 808 650

Inklusion und Barrierefreiheit Räumliche Zugänglichkeit
  • Voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:innen
  • Voll zugänglich mit Unterstützung
  • Behindertengerechter Aufzug
  • Behindertengerechtes WC
  • Behindertengerechter Parkplatz
Inhaltliche Zugänglichkeit
  • keine Angabe

Wo

Jugendamt Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim

Wann

Montag bis Donnerstag
8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich
16:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag 
8:30 Uhr – 12:00 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Jugendamt Stadt Pulheim
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02238 808 650

Angebot von

Jugendamt Stadt Pulheim

Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim

In Kooperation mit

Stadt Pulheim

Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim


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