Bundesstiftung Mutter und Kind
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerenberatungsstelle wenden, in unbürokratischer Form mit ergänzenden Zuschüssen. Auf Antrag kann eine finanzielle Zuwendung, deren Höhe sich nach dem Bedarf richtet, ausgezahlt werden. Sie soll helfen, die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Betreuung des Kleinkindes zu erleichtern. Anträge können bei den örtlichen Schwangerenberatungsstellen (s. Kapitel "Familie und Beratung") gestellt werden.
Kontakt:
Rhein-Erft-Kreis, Gesundheitsamt
Willy-Brand-Platz 1, 50126 Bergheim
Frau Schemp, Tel.: 02271/ 83-15332
Parisozial gGmbH
Kölner Str.92, 50226 Frechen
Frau Trieb, Frau Henninger
Tel.:02234/ 185740
(wöchentl. Sprechstunden beim ASB in Liblar)
AWO Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Familienfragen
Kölner Str. 15, 50171 Kerpen
Tel. 02237 – 60 35 993
Frau Stark, Frau Dormeier
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Zusätzliche Angebotssprachen
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Durchführende Organisation
Gesundheitsamt
50126 Bergheim
Name Kontaktperson
Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Rhein-Erft-Kreis
50126 Bergheim