Kindesunterhalt
Jedes minderjährige nicht verheiratete Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern grundsätzlich bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hilfreich ist hier die Düsseldorfer Tabelle (www.olg-duesseldorf.nrw.de), mit deren Hilfe der Kindesunterhalt einkommensabhängig ermittelt werden kann. Der Mindestunterhalt ist dabei um das jeweilige hälftige Kindergeld zu bereinigen.
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Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt - Kontakt
Unterhalt, Beratung, Scheidung, Trennung, Alleinerziehend, Information
Wo
Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Amt für Jugend und Familie |
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Name Kontaktperson: | Frau Stupp, Frau Gründewald |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02235/409-530 oder 223 |
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Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
In Kooperation mit
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt