Amt für Jugend und Familie Kindesunterhalt

  • altersunabhängig

Jedes minderjährige nicht verheiratete Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern grundsätzlich bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hilfreich ist hier die Düsseldorfer Tabelle (www.olg-duesseldorf.nrw.de), mit deren Hilfe der Kindesunterhalt einkommensabhängig ermittelt werden kann. Der Mindestunterhalt ist dabei um das jeweilige hälftige Kindergeld zu bereinigen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Wann
Fortlaufend
Wo
Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Kontakt

Unterhalt, Beratung, Scheidung, Trennung, Alleinerziehend, Information

Zum Anbieter

Wo

Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Amt für Jugend und Familie
Name Kontaktperson: Frau Stupp, Frau Gründewald
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02235/409-530 oder 223

Angebot von

Amt für Jugend und Familie

Holzdamm 10, 50374 Erftstadt

In Kooperation mit

Stadt Erftstadt

Holzdamm 10, 50374 Erftstadt


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