Amt für Jugend und Familie Kindesunterhalt

  • altersunabhängig

Kindesunterhalt

Wenn Sie alleinsorgender Elternteil sind, können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen und Hilfen zur Geltendmachung von Kindesunterhalt erhalten.

Jedes minderjährige nicht verheiratete Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern grundsätzlich bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hilfreich ist hier die Düsseldorfer Tabelle (www.olg-duesseldorf.nrw.de), mit deren Hilfe der Kindesunterhalt einkommensabhängig ermittelt werden kann. Der Mindestunterhalt ist dabei um das jeweilige hälftige Kindergeld zu bereinigen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Inklusion und Barrierefreiheit Räumliche Zugänglichkeit
  • Voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:innen
  • Voll zugänglich mit Unterstützung
  • Behindertengerechter Aufzug
  • Behindertengerechtes WC
  • Behindertengerechter Parkplatz
  • Blindenhund erlaubt
  • Induktionsschleife / FM-Anlage
  • Zugänglich für blinde und sehbehinderte Menschen
Inhaltliche Zugänglichkeit
  • Angebote in leichter Sprache
Wann
Fortlaufend
Wo
Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Kosten
Kostenloses Angebot

Zum Anbieter

Wo

Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Amt für Jugend und Familie
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02235/409-530 oder 223


Angebot von

Amt für Jugend und Familie

Holzdamm 10, 50374 Erftstadt

In Kooperation mit/ In Trägerschaft

Stadt Erftstadt

Holzdamm 10, 50374 Erftstadt


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