Kindesunterhalt
andere Angebotsart
Kindesunterhalt
Jedes minderjährige nicht verheiratete Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern grundsätzlich bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hilfreich ist hier die Düsseldorfer Tabelle (www.olg-duesseldorf.nrw.de), mit deren Hilfe der Kindesunterhalt einkommensabhängig ermittelt werden kann. Der Mindestunterhalt ist dabei um das jeweilige hälftige Kindergeld zu bereinigen.
Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Unterhalt, Beratung, Scheidung, Trennung, Alleinerziehend, Information
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Wo?
Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
50374 Erftstadt
Durchführende Organisation
Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
50374 Erftstadt
Name Kontaktperson
Frau Stupp, Frau Gründewald
Telefon
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Trägerschaft
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
50374 Erftstadt
Art des Trägers
Öffentlicher Träger