Kindesunterhalt

andere Angebotsart

Kindesunterhalt

Jedes minderjährige nicht verheiratete Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern grundsätzlich bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hilfreich ist hier die Düsseldorfer Tabelle (www.olg-duesseldorf.nrw.de), mit deren Hilfe der Kindesunterhalt einkommensabhängig ermittelt werden kann. Der Mindestunterhalt ist dabei um das jeweilige hälftige Kindergeld zu bereinigen.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Unterhalt, Beratung, Scheidung, Trennung, Alleinerziehend, Information

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Wo?

Amt für Jugend und Familie

Holzdamm 10
50374 Erftstadt

Durchführende Organisation

Amt für Jugend und Familie

Holzdamm 10
50374 Erftstadt

Name Kontaktperson

Frau Stupp, Frau Gründewald

Telefon

Alle Angebote dieses Anbieters

Trägerschaft

Stadt Erftstadt

Holzdamm 10
50374 Erftstadt

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Telefon

Link Träger