Grundsicherung
Hierbei handelt es sich um eine Leistung für Menschen mit geringem Einkommen, die eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen müssen: Vollendung des 65. Lebensjahres Vollendung des 18. Lebensjahres und dauerhafte volle Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung Allerdings können Grundsicherungsleistungen nicht gewährt werden, wenn einzusetzendes Vermögen vorhanden ist, die Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewärt werden. Wer dieser Voraussetzungen erfüllt und dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebt, sollte sich an das Amt für Wohnen und Soziales wenden, um prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung besteht. Sinn macht dies jedoch nur, wenn das Gesamteinkommen einer Einzelperson einen Betrag von ca. 855€ im Monat nicht übersteigt. Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt und auf Grundsicherung nehmen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des o.g. Amtes entgegen.
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Amt für Soziales und Migration
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Wo
Amt für Soziales und Migration
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Amt für Soziales und Migration |
---|---|
Name Kontaktperson: | Frau Wolf |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02235/409-115 |
Angebot von
Amt für Soziales und Migration
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
In Kooperation mit
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt