Amt für Jugend und Familie Unterhaltsvorschuss

  • altersunabhängig

Unterhaltsvorschuss

Kinder bis zum Erreichen des zwölften Lebensjahres bzw. des achtzehnten Lebensjahres, die bei einem ihrer Elternteile leben,

der ledig, verwitwet oder geschieden ist

oder vom anderen Elternteil dauerhaft getrennt lebt, haben ggf. Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Vorrangig ist die Prüfung und Klärung des alleinerziehenden Elternteils, ob der barunterhaltspflichtige

Elternteil Kindesunterhalt direkt zahlen kann.

 

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt ab dem 01.01.2023 bis zu 187,00 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren und  252,00  Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und  338,00 Euro für Kinder von 12-17 Jahren.

 

Für Kinder zwischen dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen zusätzlich

folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • das Kind darf keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IILeistungen) beziehen oder
  • durch die Zahlungen der Unterhaltsvorschussleistungen wird die Hilfebedürftigkeit vermieden oder
  • der alleinerziehende Elternteil muss bei ergänzendem Sozialleistungsbezug mindestens

   ein Einkommen in Höhe von monatlich     600,00 Euro brutto erzielen.

 

 

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:

 

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ggf. Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellungsbeschluss
  • Scheidungsurteil in Kopie
  • Aktueller Unterhaltstitel über den Kindesunterhalt in Kopie
  • Ggf. SGB II-Bescheid oder Gehaltsnachweis
  • Aktuelle Anschrift des Unterhaltspflichtigen

 

Kontakt:

Stadt Erftstadt,

Amt für Jugend, Familie und Soziales

Holzdamm 10, 50374 Erftstadt

Frau Grünewald,

Frau Stupp

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot

Wo

Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10
50374 Erftstadt


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Amt für Jugend und Familie
Name Kontaktperson: Frau Grünewald, Frau Stupp
E-Mail-Adresse: monika.stupp@erftstadt.de
Telefon: 02235/409-222 und - 530

Angebot von

Amt für Jugend und Familie

Holzdamm 10, 50374 Erftstadt

In Kooperation mit

Stadt Erftstadt

Holzdamm 10, 50374 Erftstadt


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