Sozialhilfe nach SGB XII
§' 1 Satz 1 SGB XII:
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“
Die Sozialhilfe soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können.
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wo
-
Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1
59065 Hamm - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1
59065 Hamm
Wann
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege |
---|---|
Name Kontaktperson: | Olaf Beilenhoff |
E-Mail-Adresse: | beilenhoff@stadt.hamm.de |
Telefon: | 02381 176684 |
Angebot von
Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3, 59065 Hamm
In Kooperation mit
Stadt Hamm - Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3, 59065 Hamm