Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
hat nach aktuell gültiger Rechtslage ein Kind, das
a) noch nicht 18 Jahre alt ist ( Gesetzesänderung ab dem 01.07.2017),
b) bei einem seiner Elternteile lebt, der,
c) ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
d) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Regelbetrages (siehe unten) von dem
anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält.
Die MitarbeiterInnen des Rathauses der Stadt Verl beraten Sie gern.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
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Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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- Wo
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Stadt Verl
Paderborner Straße 5
33415 Verl - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Johanna Löwen
Fachbereich Jugend
Telefon: 05246 / 961-290
Wo
Stadt Verl
Paderborner Straße 5
33415 Verl
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Verl |
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Angebot von
Stadt Verl
Paderbornerstr. 5, 33415 Verl