Stadt Verl Unterhaltsvorschuss

  • altersunabhängig

Unterhaltsvorschuss

 

Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

hat nach aktuell gültiger Rechtslage ein Kind, das

 

a) noch nicht 18 Jahre alt ist ( Gesetzesänderung ab dem 01.07.2017),

b) bei einem seiner Elternteile lebt, der,

c) ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,

d) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Regelbetrages (siehe unten) von dem

anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält.

 

Die MitarbeiterInnen des Rathauses der Stadt Verl beraten Sie gern.

 

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Inklusion und Barrierefreiheit Räumliche Zugänglichkeit
  • Voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:innen
  • Voll zugänglich mit Unterstützung
  • Behindertengerechter Aufzug
  • Behindertengerechtes WC
  • Behindertengerechter Parkplatz
  • Blindenhund erlaubt
  • Zugänglich für blinde und sehbehinderte Menschen
Inhaltliche Zugänglichkeit
  • Angebote in leichter Sprache
Wo
Stadt Verl
Paderborner Straße 5
33415 Verl
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Johanna Löwen
Fachbereich Jugend
Telefon: 05246 / 961-290
 

Zum Anbieter

Wo

Stadt Verl
Paderborner Straße 5
33415 Verl


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Verl
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 05246/9610

Angebot von

Stadt Verl

Paderbornerstr. 5, 33415 Verl


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