Vaterschaft - Anerkennung und Feststellung
Die Vaterschaft eines Kindes, dessen Eltern bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, kann bereits vor der Geburt beim zuständigen Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar in öffentlicher Beurkundung anerkannt werden. Zur Rechtswirksamkeit der Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung der Mutter erforderlich, die ebenfalls zu beurkunden ist.
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Stadtverwaltung Wesel - Verwaltung der Jugendhilfe
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadtverwaltung Wesel - Verwaltung der Jugendhilfe
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Wann
Öffnungszeiten und Termine finden Sie auf der Hompage des Veranstalters.
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Wesel - Verwaltung der Jugendhilfe |
---|---|
Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | beistandschaften@wesel.de |
Telefon: | (0281) 203 2521 |
Angebot von
Stadt Wesel - Verwaltung der Jugendhilfe
Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel
In Kooperation mit
Stadt Wesel, Fachbereich Jugend
Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel