Abteilung Jugend Unterhaltsvorschuss

  • altersunabhängig

Wer hat Anspruch auf die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss)? Ein Kind, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes lebt, hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn 1. es das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat und 2. es bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte oder Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist und 3. es nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder Halbwaisenbezüge wenigstens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält. Zusätzlich gelten für Kinder, die das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben, eingeschränkte Zugangsvoraussetzungen. Sie haben nur dann Zugang zum Unterhaltsvorschuss, wenn 1. das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 des SGB II vermieden werden kann oder 2. der alleinerziehende Elternteil nach Absatz 1 Nummer 2 UVG mit Ausnahme des Kindergeldes über eigene Einkünfte von mindestens 600€ brutto monatlich verfügt.        

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Wo
Abteilung Jugend
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Ist Ihr Wohnort

  • in der Stadt Rheda-Wiedenbrück, so ist das Jugendamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück (www.rheda-wiedenbrueck.de),
  • in der Stadt Verl, so ist das Jugendamt der Stadt Verl (www.verl.de) oder
  • in der Stadt Gütersloh, so ist das Jugendamt der Stadt Gütersloh (www.guetersloh.de)

für Sie zuständig.

 

AnsprechpartnerInnen Unterhaltsvorschuss

Ramsel, Martina
05241/85-2441
Unterhaltsvorschuss Bewilligung A - C, K - L
martina.ramsel@gt-net.de
 

Manzke, Tanja
05241/85-2407
Unterhaltsvorschuss Bewilligung G
tanja.manzke@gt-net.de
 

Huck, Mareen

05241/85-2416
Unterhaltsvorschuss Bewilligung D - F, H - J, M - O, X - Z
mareen.huck@gt-net.de
 

Prüfer, Maike

05241/85-2408
Unterhaltsvorschuss Bewilligung P - W
maike.pruefer@gt-net.de
 

Sudbrock, Annette
05241/85-2409
Unterhaltsvorschuss Einziehung A - G, K - L
annette.sudbrock@gt-net.de
 

Austermann, Doris
05241/85-2421
Unterhaltsvorschuss Einziehung H - J, M - O, X - Z
doris.austermann@gt-net.de
 

Kießling, Helga
05241/85-2410
Unterhaltsvorschuss Einziehung P - W
helga.kiessling@gt-net.de
 

Zum Anbieter

Wo

Abteilung Jugend
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh

Wann

Sprechzeiten:
Mo - Fr 8:00 - 12:00, Mo - Mi 14:00 - 16:00 Do 14:00 - 17:30 und nach Vereinbarung

Angebot von

Abteilung Jugend

Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh


nach oben>