Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung - Stadt Arnsberg

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so besteht eine rechtswirksame Vaterschaft erst dann, wenn der Vater die Vaterschaft freiwillig anerkennt oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Die freiwillige Anerkennung, die auch vorgeburtlich abgegeben werden kann, erfolgt beim Jugendamt oder Standesamt. Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen. Bei einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft kann das Kind vor Gericht durch das Jugendamt vertreten werden.
Die elterliche Sorge für ein Kind, von nicht miteinander verheirateten Eltern, hat nach den gesetzlichen Vorgaben allein die Mutter. Die Einrichtung einer gemeinsamen elterlichen Sorge ist auch möglich. Hierzu müssen die Eltern beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben, mit der sie erklären, dass sie die Sorge für das Kind zukünftig gemeinsam ausüben möchten. Eine eventuell spätere Abänderung der getroffenen Sorgeerklärung kann nur durch das Amtsgericht erfolgen, zuständig ist dort das Familiengericht.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich (Link zur Anmeldung) |
- Wo
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Stadt Arnsberg - Beistandschaft
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Isabella Pispas: 02932 / 201-1137
N. N. 02932 / 201-1539
Sandra Lürbke: 02932 / 201-1587
Laura Tiedemann: 02932 / 201-1985
Brigitte Dodt: 02932 / 201-1529
Wo
Stadt Arnsberg - Beistandschaft
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg
Wann
Termine nach telefonischer Terminvergabe.
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Arnsberg - Besonderer Jugendhilfedienst |
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Name Kontaktperson: | Ingrid Schulte (Fachdienstleitung) |
E-Mail-Adresse: | i.schulte@arnsberg.de |
Telefon: | 02932 201 1520 |
Angebot von
Stadt Arnsberg - Besonderer Jugendhilfedienst
Hellefelder Straße 8 , 59821 Arnsberg
In Kooperation mit
Stadt Arnsberg - Jugendamt
Hellefelder Straße 8 , 59821 Arnsberg