Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung - Stadt Arnsberg
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung - Stadt Arnsberg
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so besteht eine rechtswirksame Vaterschaft erst dann, wenn der Vater die Vaterschaft freiwillig anerkennt oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Die freiwillige Anerkennung, die auch vorgeburtlich abgegeben werden kann, erfolgt beim Jugendamt oder Standesamt. Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen. Bei einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft kann das Kind vor Gericht durch das Jugendamt vertreten werden.
Die elterliche Sorge für ein Kind, von nicht miteinander verheirateten Eltern, hat nach den gesetzlichen Vorgaben allein die Mutter. Die Einrichtung einer gemeinsamen elterlichen Sorge ist auch möglich. Hierzu müssen die Eltern beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben, mit der sie erklären, dass sie die Sorge für das Kind zukünftig gemeinsam ausüben möchten. Eine eventuell spätere Abänderung der getroffenen Sorgeerklärung kann nur durch das Amtsgericht erfolgen, zuständig ist dort das Familiengericht.

Was?
Art des Angebots
Kategorie
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Isabella Pispas: 02932 / 201-1137
N. N. 02932 / 201-1539
Sandra Lürbke: 02932 / 201-1587
Laura Tiedemann: 02932 / 201-1985
Brigitte Dodt: 02932 / 201-1529
Alter des Kindes
Anmeldung
Wann?
Termin(e)
Termine nach telefonischer Terminvergabe.
Wo?
Stadt Arnsberg - Beistandschaft
59821 Arnsberg
Durchführende Organisation
Stadt Arnsberg - Besonderer Jugendhilfedienst
59821 Arnsberg
Name Kontaktperson
Telefon
Link Anbieter
Alle Angebote dieses Anbieters
Trägerschaft
Stadt Arnsberg - Jugendamt
59821 Arnsberg