Stadt Herdecke - Soziales Bildung und Teilhabe

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre

Allgemeine Informationen

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche von Eltern, die folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Kurzüberblick der Leistungen

  • Schulausflüge
  • Mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
  • Schulmittelpauschale
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Teilhabeangebote

Unten befindet sich eine Auflistung der Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe nach SGB XII sowie bei Ansprüchen auf Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, so wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Jobcenter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Geburtsurkunden
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldzuschlagsbescheid
  • Sozialhilfebescheid

Rechtsgrundlage

  • Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
  • Wohngeldgesetz
  • Bundeskindergeldgesetz

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Wann
Fortlaufend
Wo
Stadt Herdecke - Soziales
Bahnhofstraße 2
58313 Herdecke
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Britta Schnelle

Zum Anbieter

Wo

Stadt Herdecke - Soziales
Bahnhofstraße 2
58313 Herdecke


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Herdecke - Soziales
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: sozialamt@herdecke.de


Angebot von

Stadt Herdecke - Soziales

Bahnhofstraße 2, 58313 Herdecke


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