Hilfe für Schwangere und ihre Familien durch das Jobcenter Oberberg
Wann hilft Ihnen Ihr Jobcenter? Wenn Sie bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen oder ein geringes Einkommen haben, können wir Sie mit weiteren Leistungen unterstützen. Das kann auch in Frage kommen, wenn Sie sich in Ausbildung, Schule oder Studium befinden. Wie können wir Sie unterstützen? Ab der 13. Schwangerschaftswoche können Sie einen Anspruch auf einen "Mehrbedarf Schwangerschaft" haben. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie einen Anspruch auf einen "Mehrbedarf Alleinerziehende" haben. Sie können Ansprüche haben auf Zuschüsse zu Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung wie Kleidung, Kinderwagen und Kinderbett. Wenn Sie umziehen müssen, können Sie einen Zuschuss zu den Kosten bekommen. Bitte sprechen Sie uns an! Wir prüfen, ob und welche Hilfen wir Ihnen gewähren können. Beachten Sie auch den Flyer unter "Link zum Angebot" und die hier aufgeführten Schwangerschafts-Beratungsstellen.
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Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
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Jobcenter Oberberg
Fabrikstraße 2
51643 Gummersbach - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Bitte rufen Sie unseren Flyer unter "Link zum Angebot" auf
Wo
Jobcenter Oberberg
Fabrikstraße 2
51643 Gummersbach
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jobcenter Oberberg in Kooperation mit den Schwangerschafts Beratungstellen im OBK |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | Jobcenter-Oberberg.Gummersbach@jobcenter-ge.de |
Telefon: | 02261 8156 - 0 |
Angebot von
Jobcenter Oberberg in Kooperation mit den Schwangerschafts Beratungstellen im OBK
Fabrikstraße 2 - 4, 51643 Gummersbach
In Kooperation mit
Jobcenter Oberberg
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