Finanzielle Familienleistungen auf einen Blick Elterngeld und Elterngeld Plus

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre

Für die Betreuung nach der Geburt gleicht das Elterngeld/ ElterngeldPlus das Einkommen aus. 

Zuständig für das Elterngeld ist die Kreisverwaltung, wenn der Wohnort des Kindes im Rhein-Erft-Kreis liegt.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich
Wann
Fortlaufend
Wo
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Kontakt

Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Tel:
02271 83-0
Mail: elterngeld@rhein-erft-kreis.de

 

Zum Anbieter

Wo

Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim


Angebot von

Finanzielle Familienleistungen auf einen Blick


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