Sozialhilfe nach dem SGB XII

Anspruch auf Zahlung von Sozialhilfen haben Sie dann, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mittel sicherstellen können. Darüber hinaus sieht das SGB XII weitere Hilfen im Falle der Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung vor. Die Zahlung von Sozialhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Zuständig für die Zahlung von Sozialhilfe ist das örtliche Sozialamt in Ihrer Kommune. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Kosten |
- Wo
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Stadt Herne - Fachbereich Soziales
Hauptstraße 241
44649 Herne - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Herne - Fachbereich Soziales
Hauptstraße 241
44649 Herne
Wann
Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Herne - Fachbereich Soziales |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | soziales@herne.de |
Telefon: | 0 23 23 / 16 33 95 |
Angebot von
Stadt Herne - Fachbereich Soziales
Hauptstraße 241, 44649 Herne
In Kooperation mit
Stadt Herne - Fachbereich Soziales
Postfach 10 18 20, 44621 Herne