Stadt Herne - Fachbereich Soziales Sozialhilfe nach dem SGB XII

  • altersunabhängig

Anspruch auf Zahlung von Sozialhilfen haben Sie dann, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mittel sicherstellen können. Darüber hinaus sieht das SGB XII weitere Hilfen im Falle der Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung vor. Die Zahlung von Sozialhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Zuständig für die Zahlung von Sozialhilfe ist das örtliche Sozialamt in Ihrer Kommune. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot

Wo

Stadt Herne - Fachbereich Soziales
Hauptstraße 241
44649 Herne

Wann

Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: Geschlossen

Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Freitag: Geschlossen


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Herne - Fachbereich Soziales
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: soziales@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 33 95

Angebot von

Stadt Herne - Fachbereich Soziales

Hauptstraße 241, 44649 Herne

In Kooperation mit

Stadt Herne - Fachbereich Soziales

Postfach 10 18 20, 44621 Herne


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