• vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre

Alleinerziehende betreuen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Fallen Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils aus, verschärft sich die Situation. In dieser besonderen Lebenssituation hilft der Unterhaltsvorschuss.


Einfache Sprache
Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt ? Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Familienleistung.

Altersgruppe
  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Inklusion und Barrierefreiheit Räumliche Zugänglichkeit
  • Voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:innen
  • Voll zugänglich mit Unterstützung
  • Behindertengerechter Aufzug
  • Behindertengerechtes WC
  • Behindertengerechter Parkplatz
  • Blindenhund erlaubt
  • Zugänglich für blinde und sehbehinderte Menschen
Inhaltliche Zugänglichkeit
  • keine Angabe

Wo

Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen
Am Rathaus 1
40721 Hilden


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: unterhaltsvorschuss@hilden.de
Telefon: 02103 / 72-0

Angebot von

Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen

Am Rathaus 1, 40721 Hilden


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