Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen / Beistandschaft

  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Einfache Sprache:
Sie sind oder werden Mutter. Sie sind nicht verheiratet. Sie benötigen Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten.


Das Jugendamt bietet unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nichtmiteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere beider Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Sofern Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen, werden die nachfolgenden Punkte angesprochen:
-die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung,
-die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen die Vaterschaft anerkannt werden kann,
-die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 59 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 beurkunden zu lassen,
-die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen, sowie auf die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft,
-die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Altersgruppe
  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Inklusion und Barrierefreiheit Räumliche Zugänglichkeit
  • Voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:innen
  • Voll zugänglich mit Unterstützung
  • Behindertengerechter Aufzug
  • Behindertengerechtes WC
  • Behindertengerechter Parkplatz
  • Blindenhund erlaubt
  • Zugänglich für blinde und sehbehinderte Menschen
Inhaltliche Zugänglichkeit
  • keine Angabe

Wo

Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen
Am Rathaus 1
40721 Hilden


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: beistandschaften@hilden.de
Telefon: 02103 / 72-0

Angebot von

Stadt Hilden - Amt für Soziales und Wohnen

Am Rathaus 1, 40721 Hilden


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