Stadt Hattingen - Wirtschaftliche Jugendhilfe Beistandschaften: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht und Unterhaltsansprüche

  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • altersunabhängig

©Stadt Hattingen

Die Beistandschaften sind ein kostenloses Angebot der Stadt Hattingen.

Das Angebot der Beistandschaften gilt für folgenden Personenkreis:

  • Alleinerziehende oder bei gemeinsamem Sorgerecht die Person, bei der das Kind wohnt und die mehr als 50 % des Erziehungsanteils leistet
  • junge Erwachsene, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz in Hattingen haben

Sie werden informiert und beraten hinsichtlich folgender rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (auch vor Geburt Ihres Kindes):

  • Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsfragen
  • Unterhaltsansprüche
  • Sorgerecht

Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsfragen

Vor und nach der Geburt des Kindes unterstützen und beraten wir die Mutter in Vaterschaftsfragen und bei der Feststellung der Vaterschaft. Wir vertreten Ihr Kind in Vaterschaftsprozessen vor Gericht, wenn der Vater die Anerkennung des Kindes verweigert.

 

Unterhaltsansprüche

Minderjährige Kinder: 

Wir unterstützen und beraten bei der Berechnung und Realisierung von Unterhaltsansprüchen denjenigen Elternteil, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Bei fehlender unterhaltsrechtlicher Einigung kann eine Beistandschaft eingerichtet werden.
Im Rahmen der Beistandschaft kann eine gerichtliche Vertretung -bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen- für das minderjährige Kind erfolgen.

Junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr)
Junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben ebenfalls die Möglichkeit, sich in unterhaltsrechtlichen Fragen beraten zu lassen.

 

Sorgerecht

Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, können, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgeben.

Die Beistandschaften informieren und beraten in Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung und der sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

 

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag             08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag           08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag      08:30 Uhr - 12:30 Uhr

 

Beratungsgespräche, Einrichtung von Beistandschaften sowie Beurkundungen (u.a. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstitel) erfolgen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung!

Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite welche Dokumente für Ihren Termin erforderlich sind!

Altersgruppe
  • vor der Geburt
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich (Link zur Anmeldung)

Wo

Stadt Hattingen - Beistandschaften
Bahnhofstraße 48
45525 Hattingen

Wann

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag             08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag           08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag      08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Termine nach Vereinbarung!


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Hattingen - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Name Kontaktperson: Daniela Rose
E-Mail-Adresse: d.rose@hattingen.de
Telefon: 02324 204 4245

Angebot von

Stadt Hattingen - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Bahnhofstraße 48, 45525 Hattingen

In Kooperation mit

Stadt Hattingen - Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Bahnhofstraße 48, 45525 Hattingen


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