Beistandschaften: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht und Unterhaltsansprüche

Die Beistandschaften sind ein kostenloses Angebot der Stadt Hattingen.
Das Angebot der Beistandschaften gilt für folgenden Personenkreis:
- Alleinerziehende oder bei gemeinsamem Sorgerecht die Person, bei der das Kind wohnt und die mehr als 50 % des Erziehungsanteils leistet
- junge Erwachsene, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz in Hattingen haben
Sie werden informiert und beraten hinsichtlich folgender rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (auch vor Geburt Ihres Kindes):
- Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsfragen
- Unterhaltsansprüche
- Sorgerecht
Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsfragen
Vor und nach der Geburt des Kindes unterstützen und beraten wir die Mutter in Vaterschaftsfragen und bei der Feststellung der Vaterschaft. Wir vertreten Ihr Kind in Vaterschaftsprozessen vor Gericht, wenn der Vater die Anerkennung des Kindes verweigert.
Unterhaltsansprüche
Minderjährige Kinder:
Wir unterstützen und beraten bei der Berechnung und Realisierung von Unterhaltsansprüchen denjenigen Elternteil, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Bei fehlender unterhaltsrechtlicher Einigung kann eine Beistandschaft eingerichtet werden.
Im Rahmen der Beistandschaft kann eine gerichtliche Vertretung -bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen- für das minderjährige Kind erfolgen.
Junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr)
Junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben ebenfalls die Möglichkeit, sich in unterhaltsrechtlichen Fragen beraten zu lassen.
Sorgerecht
Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, können, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgeben.
Die Beistandschaften informieren und beraten in Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung und der sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Beratungsgespräche, Einrichtung von Beistandschaften sowie Beurkundungen (u.a. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstitel) erfolgen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung!
Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite welche Dokumente für Ihren Termin erforderlich sind!
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich (Link zur Anmeldung) |
- Wo
-
Stadt Hattingen - Beistandschaften
Bahnhofstraße 48
45525 Hattingen - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Wo
Stadt Hattingen - Beistandschaften
Bahnhofstraße 48
45525 Hattingen
Wann
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung!
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Hattingen - Wirtschaftliche Jugendhilfe |
---|---|
Name Kontaktperson: | Daniela Rose |
E-Mail-Adresse: | d.rose@hattingen.de |
Telefon: | 02324 204 4245 |
Angebot von
Stadt Hattingen - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bahnhofstraße 48, 45525 Hattingen
In Kooperation mit
Stadt Hattingen - Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Bahnhofstraße 48, 45525 Hattingen