Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen in der Corona-Zeit

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Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen in der Corona-Zeit

Viele Familien stehen zurzeit vor existenziellen Sorgen, weil es drastische wirtschaftliche Einschnitte gibt. Familien, die wegen der Corona-Epidemie Einkommenseinbußen erleiden, und jetzt (nur noch) ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielen, sollen in dieser Zeit besser unterstützt werden.

Voraussetzungen für Kinderzuschlag

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen Einkommen mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit 2 Kindern ein Einkommen von ca. 1.400 bis ca. 2.400 Euro netto bei mittleren Wohnkosten.
In welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von der individuellen Situation ab wie dem Einkommen, der Anzahl der Kinder, den Wohnkosten und dem Alter der Kinder. Mit zunehmendem Einkommen verringern sich die 185 Euro nach und nach bis der KiZ ganz ausläuft. Wer den Kinderzuschlag erhält, ist grundsätzlich von den Kitagebühren befreit.

Hier allg. Infos zum KiZ:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Eltern können mit dem KiZ-Lotsen prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, siehe Link.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
 

Fällt die Prüfung positiv aus, stellen Eltern den Antrag einfach online unter www.kizdigital.de bei der Familienkasse.

Schauen Sie auch unter dem Link:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag

 

Was?

Art des Angebots

Online Angebot

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien, Elternzeit

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Alter des Kindes

altersunabhängig

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Anmeldung erforderlich

Nein

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51643 Gummersbach

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