• altersunabhängig

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Die Dienststelle „Behindertenangelegenheiten“ des Amtes für Soziales und Wohnen in der Zeppelinstr. 7a in Bonn-Bad Godesberg ist für die Beantragung und Bewilligung von Schwerbehindertenausweisen zuständig.

Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung (GdB) beträgt.

Der GdB ist ein Maß für die körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Der GdB ist grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen. Die Behinderung kann angeboren oder ihre Ursache ein Unfall oder eine Krankheit sein.

Als schwerbehinderter Mensch (GdB mindestens 50) erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Sie können damit bestimmte Rechte und verschiedene (soziale) Leistungen erhalten, wie zum Beispiel im Berufsleben (bezahlter zusätzlicher Urlaub, besonderer Kündigungsschutz), Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Art und Umfang der Leistungen sind abhängig von der Höhe des GdB und eventuellen Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis.

Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises ist nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Alternativ kann die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt.

Die Verlängerung sollte rechtzeitig, etwa 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises, formlos (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) beantragt werden.

Alle Leistungen können telefonisch oder schriftlich beantragt werden. Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich. Unterlagen können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.

Den Bearbeitungsstand Ihres Erst- oder Verlängerungsantrags können Sie mit dem Onlinedienst Schwerbehindertenrecht VRONI einsehen. Den Link hierzu finden Sie unter "Formulare und Links".

Dies geschieht unter Angabe Ihres Geschäftszeichens (44S0XXXXXX oder 447XXXXXXXXX).

Sollten Sie eine persönliche Beratung benötigen, können Sie einen Beratungstermin unter der unten genannten Service-Nummer zu den genannten Servicezeiten vereinbaren. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen. Die entsprechend zuständige Telefonnummer sowie die Servicezeiten finden Sie unter "Kontakt".

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Alle Leistungen können telefonisch oder schriftlich beantragt werden. Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich. Unterlagen können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.

Sollten Sie eine persönliche Beratung benötigen, können Sie einen Beratungstermin unter der unten genannten Service-Nummer zu den genannten Servicezeiten vereinbaren.

Inklusion und Barrierefreiheit Räumliche Zugänglichkeit
  • Voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:innen
  • Behindertengerechter Aufzug
  • Behindertengerechter Parkplatz
Inhaltliche Zugänglichkeit
  • keine Angabe

Wo

Amt für Soziales und Wohnen - Behindertenangelegenheiten
Zeppelinstraße 7
53177 Bonn


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Bundesstadt Bonn - Amt für Soziales und Wohnen
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: schwerbehindertenrecht@bonn.de

Angebot von

Bundesstadt Bonn - Amt für Soziales und Wohnen

, 53225 Bonn

In Kooperation mit

Bundesstadt Bonn

,


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