Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII (EGH)

Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von seelischer Behinderung gem. §35a SGB VIII bedroht sind. In die Zuständigkeit fällt u.a. die Beantragung und Steuerung von Integrationshelfern und anderen Einzelfallhilfen zur Verbesserung der Teilhabe am Alltag.
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- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1
46236 Bottrop - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1
46236 Bottrop
Wann
Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jugendamt Bottrop |
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Name Kontaktperson: | Daniela Bockholt |
E-Mail-Adresse: | daniela.bockholt@bottrop.de |
Telefon: | 02041/70 3616 |
Angebot von
Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1, 46236 Bottrop
In Kooperation mit
Stadt Bottrop
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