• 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre

Folgende psychische Störungen können in der Praxis behandelt werden:

  • Depressionen und Burn-out
  • Angsterkrankungen (Phobien, Panikstörung, generalisierte Angststörung)
  • Schlafstörungen (auch Alpträume)
  • Psychosomatische Beschwerden, d.h. körperliche Beschwerden bei denen psychische Faktoren eine Rolle spielen
  • Schmerzstörungen / chronische Schmerzen
  • Zwänge (Gedanken- oder Handlungszwänge)
  • Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Binge-Eating, Adipositas)
  • Akuten Belastungssituationen (Krisenintervention)
  • Traumatisierungen
  • Impulskontrollstörungen wie z.B. Trichotillomanie (Haare ausreißen)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Schizophrenien und schizoaffektive Störungen nach Abklingen der akuten Phase zur weiteren Stabilisierung und Rückfallprophylaxe
  • Suchterkrankungen (Cannabisentwöhnung, Alkohol- und Drogenabhängigkeit nach erfolgter Entgiftungs-/Entwöhnungsbehandlung zur Stabilisierung)

Altersgruppe
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
  • Medizinische Versorgung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten

Kostenübernahme

Eine Kostenüberahme ist grundsätzlich über gesetzliche sowie private Krankenkassen möglich, außerdem (z.B. nach Arbeitsunfällen) über die Berufsgenossenschaften.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht der Gesetzgeber seit April 2017 zunächst die Durchführung einer sogenannten „Sprechstunde“ durch. Diese besteht aus ein bis drei Terminen, die zur Klärung der Frage dienen, worunter man genau leidet (Diagnostik) und ob die angebotene Psychotherapie für einen passend ist. Anschließend können weitere zwei bis vier sogenannte probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) durchgeführt werden. Danach ist Psychotherapie eine antragspflichtige Leistung und muss schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Da die Bewilligung eines solchen Antrags bis zu fünf Wochen dauern kann, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen beizubringen, um die Beantragung und damit den Beginn der Behandlung nicht zu verzögern.

Bei der privaten Krankenversicherungen werden zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt. Danach ist Psychotherapie auch hier eine antragspflichtige Leistung und muss schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Die Anforderungen sowie die beantragbaren Therapiekontingente variieren dabei zum Teil stark, darum möchten wir Sie bitten, sich frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle zu informieren.

Anmeldung Erforderlich (Link zur Anmeldung)

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Erreichbarkeit Sekretariat

Mo: 10.30 - 13.30 Uhr
Do:   8:30 - 11:30 Uhr

Bitte nehmen Sie zur Vereinbarung oder Absage von Terminen immer telefonisch Kontakt mit uns auf.

Einer der beiden Therapieräume sowie der Warte- und Sanitärbereich sind barrierefrei. Stellplätze direkt vor der Praxis sind verfügbar.

Wo
Verhaltenstherapeutische Gemeinschaftspraxis Kirchhellen
Paul-Moor-Weg 9
46244 Bottrop
Kosten

Kostenübernahme

Eine Kostenüberahme ist grundsätzlich über gesetzliche sowie private Krankenkassen möglich, außerdem (z.B. nach Arbeitsunfällen) über die Berufsgenossenschaften.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht der Gesetzgeber seit April 2017 zunächst die Durchführung einer sogenannten „Sprechstunde“ durch. Diese besteht aus ein bis drei Terminen, die zur Klärung der Frage dienen, worunter man genau leidet (Diagnostik) und ob die angebotene Psychotherapie für einen passend ist. Anschließend können weitere zwei bis vier sogenannte probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) durchgeführt werden. Danach ist Psychotherapie eine antragspflichtige Leistung und muss schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Da die Bewilligung eines solchen Antrags bis zu fünf Wochen dauern kann, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen beizubringen, um die Beantragung und damit den Beginn der Behandlung nicht zu verzögern.

Bei der privaten Krankenversicherungen werden zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt. Danach ist Psychotherapie auch hier eine antragspflichtige Leistung und muss schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Die Anforderungen sowie die beantragbaren Therapiekontingente variieren dabei zum Teil stark, darum möchten wir Sie bitten, sich frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle zu informieren.

Kontakt


Diplom-Psychologin
Dr. Johanna Thünker


Diplom-Psychologin
Beatrix Habel


M. Sc. Klin. Psych.
Carola Skorczik

Zum Anbieter

Wo

Verhaltenstherapeutische Gemeinschaftspraxis Kirchhellen
Paul-Moor-Weg 9
46244 Bottrop

Wann

Erreichbarkeit Sekretariat

Mo: 10.30 - 13.30 Uhr
Do:   8:30 - 11:30 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Verhaltenstherapeutische Gemeinschaftspraxis Kirchhellen
Name Kontaktperson: Dr. Johanna Thünker
E-Mail-Adresse: info@verhaltenstherapie-kirchhellen.de
Telefon: 0 20 45 / 4 11 22 66

Angebot von

Verhaltenstherapeutische Gemeinschaftspraxis Kirchhellen

Paul-Moor-Weg 9, 46244 Bottrop


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