Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern - Sorgeerklärung und Beurkundung

  • altersunabhängig

Nicht miteinanderverheirate Eltern können durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen.
Die Erklärung kann beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden.
Die Abgabe der Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Voraussetzungen:
        
        
        - Es besteht eine rechtswirksame Vaterschaft
        -
Es wurde bisher keine gerichtliche Sorgeregelung 
          getroffen

Benötigte Unterlagen:

        - gültige Ausweispapiere
        - Geburtsurkunde des Kindes
        - Vaterschaftsanerkennungsurkunde
        - Mutterpass (bei Beurkundung vor Geburt des Kindes)

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:
Bitte vorab einen Termin vereinbaren!
Wann
Fortlaufend
Wo
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen
Kosten
Kostenloses Angebot
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Herr Becker
02361/ 50-2187
ulrich.becker@recklinghausen.de

Buchstabe M-Z:
Frau Pallme
02361/ 50-2233
beate.pallme@recklinghausen.de

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                                      Fr.:  08.00 - 13.00 Uhr


Angebot von

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Rathausplatz 3, Stadthaus C, 45657 Recklinghausen

In Kooperation mit

Stadt Recklinghausen

Rathausplatz 3 und 4, 45657 Recklinghausen


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