Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern - Sorgeerklärung und Beurkundung

Nicht miteinanderverheirate Eltern können durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen.
Die Erklärung kann beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden.
Die Abgabe der Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Voraussetzungen:
- Es besteht eine rechtswirksame Vaterschaft
- Es wurde bisher keine gerichtliche Sorgeregelung
getroffen
Benötigte Unterlagen:
- gültige Ausweispapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- Mutterpass (bei Beurkundung vor Geburt des Kindes)
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Bitte vorab einen Termin vereinbaren! |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
- Buchstabe A-L:
Herr Becker
02361/ 50-2187
ulrich.becker@recklinghausen.de
Buchstabe M-Z:
Frau Pallme
02361/ 50-2233
beate.pallme@recklinghausen.de
Wo
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen
Wann
Termin nach Vereinbarung!
Telefonisch erreichbar: Mo.: 08.00 - 13.00 Uhr
Di.: geschlossen
Mi.: 08.00 - 13.00 Uhr
Do.: 08.00 - 18.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 13.00 Uhr
Angebot von
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz 3, Stadthaus C, 45657 Recklinghausen
In Kooperation mit
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3 und 4, 45657 Recklinghausen