Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern - Sorgeerklärung und Beurkundung

Beratung

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern - Sorgeerklärung und Beurkundung

Nicht miteinanderverheirate Eltern können durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen.
Die Erklärung kann beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden.
Die Abgabe der Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Voraussetzungen:
        
        
        - Es besteht eine rechtswirksame Vaterschaft
        -
Es wurde bisher keine gerichtliche Sorgeregelung 
          getroffen

Benötigte Unterlagen:

        - gültige Ausweispapiere
        - Geburtsurkunde des Kindes
        - Vaterschaftsanerkennungsurkunde
        - Mutterpass (bei Beurkundung vor Geburt des Kindes)

Was?

Art des Angebots

Beratung

Kategorie

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Kursleitung/Ansprechperson

Buchstabe A-L:
Herr Becker
02361/ 50-2187
ulrich.becker@recklinghausen.de

Buchstabe M-Z:
Frau Pallme
02361/ 50-2233
beate.pallme@recklinghausen.de

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Weitere Angaben zur Anmeldung

Bitte vorab einen Termin vereinbaren!

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

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Telefonisch erreichbar: Mo.: 08.00 - 13.00 Uhr
                                      Di.: geschlossen
                                      Mi.:  08.00 - 13.00 Uhr
                                      Do.: 08.00 - 18.00 Uhr
                                      Fr.:  08.00 - 13.00 Uhr


Wo?

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen

Durchführende Organisation

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Rathausplatz 3, Stadthaus C
45657 Recklinghausen

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Trägerschaft

Stadt Recklinghausen

Rathausplatz 3 und 4
45657 Recklinghausen

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

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