Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern - Sorgeerklärung und Beurkundung
Beratung
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern - Sorgeerklärung und Beurkundung
Nicht miteinanderverheirate Eltern können durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen.
Die Erklärung kann beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden.
Die Abgabe der Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Voraussetzungen:
- Es besteht eine rechtswirksame Vaterschaft
- Es wurde bisher keine gerichtliche Sorgeregelung
getroffen
Benötigte Unterlagen:
- gültige Ausweispapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- Mutterpass (bei Beurkundung vor Geburt des Kindes)
Die Erklärung kann beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden.
Die Abgabe der Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Voraussetzungen:
- Es besteht eine rechtswirksame Vaterschaft
- Es wurde bisher keine gerichtliche Sorgeregelung
getroffen
Benötigte Unterlagen:
- gültige Ausweispapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- Mutterpass (bei Beurkundung vor Geburt des Kindes)


Was?
Art des Angebots
Beratung
Kategorie
Weitere Angebote
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Buchstabe A-L:
Herr Becker
02361/ 50-2187
ulrich.becker@recklinghausen.de
Buchstabe M-Z:
Frau Pallme
02361/ 50-2233
beate.pallme@recklinghausen.de
Herr Becker
02361/ 50-2187
ulrich.becker@recklinghausen.de
Buchstabe M-Z:
Frau Pallme
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beate.pallme@recklinghausen.de
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Ja
Weitere Angaben zur Anmeldung
Bitte vorab einen Termin vereinbaren!
Kosten des Angebots
kostenlos
Wann?
Termin(e)
Termin nach Vereinbarung!
Telefonisch erreichbar: Mo.: 08.00 - 13.00 Uhr
Di.: geschlossen
Mi.: 08.00 - 13.00 Uhr
Do.: 08.00 - 18.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 13.00 Uhr
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Di.: geschlossen
Mi.: 08.00 - 13.00 Uhr
Do.: 08.00 - 18.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 13.00 Uhr
Wo?
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen
45657 Recklinghausen
Durchführende Organisation
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz 3, Stadthaus C
45657 Recklinghausen
45657 Recklinghausen
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Trägerschaft
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3 und 4
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Art des Trägers
Öffentlicher Träger